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Ausbildungsrichtlinien der Stadtkapelle Haiterbach PDF Drucken E-Mail
  1. Musikalische Früherziehung (Theorie und Blockflöte als Einstiegs-Blasinstrument) durch Ausbilder. Bzw. besteht zur Zeit in der Grundschule in Haiterbach die Möglichkeit einer Teilnahme in der Blockflöten AG.
    Alter: 6/7 Jahre?1. Klasse + 2. Klasse

  2. Beginn mit dem Instrumentalunterricht beim spez. Ausbilder.
    Alter: 8/9 Jahre 3. Klasse

  3. Erstes Zusammenspiel in der Jugendgruppe; Leitung: Dirigent/Jugenddirigent

  4. Teilnahme am D1-Lehrgang als Voraussetzung für die Aufnahme in die Jugendkapelle.

  5. Nach dem Sammeln von musikalischen Erfahrungen im Zusammenspiel in der Jugendkapelle und der Ablegung des D2-Lehrganges, werden die Jugendlichen in die Aktive Kapelle übernommen.

  6. Anzustreben ist nach der D2-Prüfung das Erlernen und Ablegen der D3-Prüfung, danach und spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres besteht kein Ausbildungsanspruch mehr durch die Stadtkapelle Haiterbach.

Dieser Ausbildungsablauf gilt als ungefähre Richtlinie, kann aber im Einzelfall je nach Ermessen des Ausbilders oder des Dirigenten abweichen.

Haiterbach, 15. Juni 2006
der Jugendvorstand